Bike & Walk
Tierisch on Tour

Sonstiges 


Welche Größe? 

Mit einer Gewichtsangabe alleine kommt man oft nicht weit...

Es ist kein Problem (vorausgesetzt die andere Größe ist verfügbar!), 2 verschiedene Größen (Anhänger, Schwimmweste) vor Ort auszuprobieren.


Hinweis: Der Vermieter übernimmt keine Garantie, dass die ausgesuchten Verleihartikel auch wirklich am Rad oder Tier des Mieters passen!  (Wir versuchen Euch die Sachen so gut es geht auszumessen und zu beschreiben)

Sollten Fragen oder Wünsche aufkommen, bitte kontaktiert uns gerne.


Allgemeine Bedingungen zur Vermietung: 

1. Bei Übernahme des Vermietungsartikels ist dieser (samt Zubehör) in einem sauberen, mangelfreien, verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand, durch die oben geleistete Unterschrift erkennt der Mieter dies an.  2. Der Mieter hat die Straßenverkehrsordnung zu beachten und den Vermietungsartikel nur in verkehrssicherer Weise zu benutzen.

2.1. Es ist nicht gestattet Vermietungsartikel (wie z.Bsp. Anhänger und Buggy, die nicht dafür vorgesehen sind) abseits befestigter Wege zu benutzen.

2.2. Der Mietartikel darf nur für den dafür vorgesehen und bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzt werden.

4. Wird der Mietartikel im Ausland benutzt, ist dies schriftlich zu vermerken und ohne schriftliche Einwilligung/Bestätigung des Vermieters nicht gestattet. 

5. ggf. vorhandene Gebrauchsspuren/Beschädigungen sind im Mietvertrag zu vermerken.

6. Zusatzartikel, welche mitgemietet wurden, sind ebenfalls bei Rückgabe des Mietartikels an den Vermieter zu übergeben. 

6.1. Verwendung von Gebrauchsgegenstände wie z.Bsp. die Benutzung des Verbandskastens sind dem Vermieter ebenfalls mitzuteilen. Eine Gebühr wird erhoben. 

7. Dem Mieter ist klar, dass die Befestigung eines Verleihartikels ggf. leichte Abnutzungserscheinungen am Rad hinterlässt und dem Vermieter nicht als Reklamation in Rechnung gestellt werden kann!
   

Pflichten des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, den gemieteten Artikel pfleglich und unter Beachtung der technischen Besonderheiten/Regeln (z.Bsp. keine Kinder im Hundefahrradanhänger zu transportieren) zu behandeln und es nur abgeschlossen und sicher irgendwo abzustellen.

2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel oder Schäden bei Wiedergabe des Mietobjekts dem Vermieter mitzuteilen. Massive Schäden sind sofort dem Vermieter telefonisch mitzuteilen.

2.1. Sollte eine Reparatur notwendig werden, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn die Ursache weder auf unsachgemäße Benutzung/Behandlung durch den Mieter, noch auf dessen Verschulden beruht. Für letzteren Punkt ist der Mieter verantwortlich. -> siehe auch Haftung: Punkt 3

2.3. Bei einem vom Vermieter zu verantwortenden Defekt, wird im Umkreis von 30km ein Ersatz-Verleihartikel geliefert – sofern einer zur Verfügung steht! 

3. Bei einem Diebstahl ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu informieren und eine Kopie der vor Ort erstatteten Anzeige bei der Polizei nachzureichen.  


Haftung

1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

2. Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Mietobjekts und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadenskosten zu ersetzen. Darunter fallen auch Beschädigungen durch das Tier des Mieters.



Rückgabe des Mietobjekts

1. Der Mieter ist verpflichtet unausweichliche Verspätungen bei Rückgabe des Mietobjekts frühst möglich dem Vermieter mitzuteilen.

1.2. Wird das Mietobjekt nicht rechtzeitig zurückgegeben hat der Mieter dem Vermieter jeden angefangenen Tag und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

2. Das Mietobjekt ist zur vereinbarten Zeit und dem festgelegten Übergabeort zu übergeben.

2.2. Wird das Mietobjekt nicht rechtzeitig zurückgegeben hat der Mieter dem Vermieter jeden angefangenen Tag und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

3. Eine gewünschte Verlängerung der Mietzeit muss zuvor telefonisch erfragt werden und bedarf der Einwilligung des Vermieters. Eine schriftliche Bestätigung wird dann per Email an den Mieter geschickt. Diese zusätzlichen Mietkosten sind bei Rückgabe des Mietobjekts zu bezahlen.

4. Der Vermieter ist berechtigt innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Mietartikels aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber in Schriftform zu beanstanden.


   Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.  

Sollten einzelne der Vertragspunkte unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.